Rechtsprechung
BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Eigentumsverzicht unter herbeigeführter Überschuldung - Eigentumsübergang von ehemals volkseigenem Eigentum auf eine Gemeinde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 13.02.1996 - 6 K 4720/93
- BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
Der Beklagte verweist auf das Urteil des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - und nimmt im übrigen Bezug auf die Ausführungen des Widerspruchsbescheids.Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - zuletzt Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
Der Umstand, daß gemeindliches Eigentum mangels "grundrechtstypischer Gefährdungslage" (vgl. BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]) nicht durch die grundrechtliche Eigentumsgewährleistung verbürgt ist, ändert nichts daran, daß die geltende Rechtsordnung den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, privates Eigentums innezuhaben; zugleich wird damit dieses Eigentum nach Maßgabe seiner Ausgestaltung durch den Gesetzgeber wehrfähig, auch wenn es gegenüber staatlichen Eingriffen keinen grundrechtlichen Schutz genießt. - BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gemeindliches Eigentum entsprechend seiner einfachrechtlich bestimmten Gestalt ebenso wie jedes andere Privateigentum geschützt ist (vgl. BVerwGE 97, 143 [BVerwG 24.11.1994 - 7 C 25/93] m.w.N.).
- BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93
Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe - …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
Bereits diese Verfügungsberechtigung vermittelt ihr nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - zuletzt zu der Verfügungsbefugnis nach § 8 VZOG: Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 -) ohne weiteres das Recht, einen zu ihren Lasten ergehenden Rückübertragungsbescheid mit der Anfechtungsklage anzugreifen. - BVerwG, 20.08.1996 - 7 C 5.96
Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis einer durch einen …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - zuletzt Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens. - BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 26.95
Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis der Treuhandanstalt gegen …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
Bereits diese Verfügungsberechtigung vermittelt ihr nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - zuletzt zu der Verfügungsbefugnis nach § 8 VZOG: Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 -) ohne weiteres das Recht, einen zu ihren Lasten ergehenden Rückübertragungsbescheid mit der Anfechtungsklage anzugreifen. - BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 6.95
Offene Vermögensfragen: Anfechtungs- bzw. Klagebefugnis der Bundesanstalt für …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
Bereits diese Verfügungsberechtigung vermittelt ihr nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - zuletzt zu der Verfügungsbefugnis nach § 8 VZOG: Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 -) ohne weiteres das Recht, einen zu ihren Lasten ergehenden Rückübertragungsbescheid mit der Anfechtungsklage anzugreifen.
- VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05
Rückübertragungsrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der Verfügungsberechtigung einer durch das Vermögenszuordnungsgesetz begünstigten Gemeinde mit Urteil vom 09. Dezember 1996 (BVerwG 7 C 32.96 - juris) Folgendes ausgeführt:.