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   BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96   

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https://dejure.org/1996,12922
BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96 (https://dejure.org/1996,12922)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1996 - 7 C 32.96 (https://dejure.org/1996,12922)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1996 - 7 C 32.96 (https://dejure.org/1996,12922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Eigentumsverzicht unter herbeigeführter Überschuldung - Eigentumsübergang von ehemals volkseigenem Eigentum auf eine Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
    Der Beklagte verweist auf das Urteil des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - und nimmt im übrigen Bezug auf die Ausführungen des Widerspruchsbescheids.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - zuletzt Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
    Der Umstand, daß gemeindliches Eigentum mangels "grundrechtstypischer Gefährdungslage" (vgl. BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]) nicht durch die grundrechtliche Eigentumsgewährleistung verbürgt ist, ändert nichts daran, daß die geltende Rechtsordnung den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, privates Eigentums innezuhaben; zugleich wird damit dieses Eigentum nach Maßgabe seiner Ausgestaltung durch den Gesetzgeber wehrfähig, auch wenn es gegenüber staatlichen Eingriffen keinen grundrechtlichen Schutz genießt.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gemeindliches Eigentum entsprechend seiner einfachrechtlich bestimmten Gestalt ebenso wie jedes andere Privateigentum geschützt ist (vgl. BVerwGE 97, 143 [BVerwG 24.11.1994 - 7 C 25/93] m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
    Bereits diese Verfügungsberechtigung vermittelt ihr nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - zuletzt zu der Verfügungsbefugnis nach § 8 VZOG: Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 -) ohne weiteres das Recht, einen zu ihren Lasten ergehenden Rückübertragungsbescheid mit der Anfechtungsklage anzugreifen.
  • BVerwG, 20.08.1996 - 7 C 5.96

    Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis einer durch einen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - zuletzt Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.
  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 26.95

    Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis der Treuhandanstalt gegen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
    Bereits diese Verfügungsberechtigung vermittelt ihr nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - zuletzt zu der Verfügungsbefugnis nach § 8 VZOG: Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 -) ohne weiteres das Recht, einen zu ihren Lasten ergehenden Rückübertragungsbescheid mit der Anfechtungsklage anzugreifen.
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 6.95

    Offene Vermögensfragen: Anfechtungs- bzw. Klagebefugnis der Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
    Bereits diese Verfügungsberechtigung vermittelt ihr nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - zuletzt zu der Verfügungsbefugnis nach § 8 VZOG: Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 -) ohne weiteres das Recht, einen zu ihren Lasten ergehenden Rückübertragungsbescheid mit der Anfechtungsklage anzugreifen.
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der Verfügungsberechtigung einer durch das Vermögenszuordnungsgesetz begünstigten Gemeinde mit Urteil vom 09. Dezember 1996 (BVerwG 7 C 32.96 - juris) Folgendes ausgeführt:.
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